Beantragung der Gläubiger-Identifikationsnummer
Verfahrensbeschreibung Gläubiger-Identifikationsnummer und Datenschutzhinweis
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Verfahrensbeschreibung Gläubiger-Identifikationsnummer
Verfahren für die Beantragung einer
Gläubiger-Identifikationsnummer
(Creditor Identifier)
im SEPA-Lastschriftverfahren
(Verfahrensbeschreibung Gläubiger-Identifikationsnummer)
1 Allgemeines
- Die Deutsche Bundesbank vergibt in Abstimmung mit der deutschen Kreditwirtschaft zentral für natürliche und juristische Personen sowie für Personenvereinigungen, die ihren Hauptwohnsitz bzw. Hauptgeschäftssitz in der Bundesrepublik Deutschland haben, und für Stellen der öffentlichen Verwaltung (im Folgenden Antragsteller genannt) die für die Erteilung von Mandaten sowie für den Einzug von Lastschriften auf Basis der Verfahrensregeln des EPC1 für das SEPA2-Lastschriftverfahren erforderliche Gläubiger-Identifikationsnummer. Diese kann im gesamten SEPA verwendet werden3. In Verbindung mit der Mandatsreferenznummer ermöglicht sie die Prüfung des Mandats durch den Zahlungspflichtigen und/oder die Zahlstelle.
- Die Vergabe der Gläubiger-Identifikationsnummer erfolgt unabhängig von den rechtlichen Eigenschaften und der wirtschaftlichen Situation des Antragstellers und enthält keine diesbezüglichen Aussagen oder Bewertungen der Deutschen Bundesbank.
Mit der Zuteilung einer Gläubiger-Identifikationsnummer ist keine Zulassung zum Einzug von Lastschriften auf Basis der Verfahrensregeln des EPC für das SEPA-Lastschriftverfahren verbunden. Diese kann nur durch den kontoführenden Zahlungsdienstleister des Antragstellers erfolgen.
- Der Antrag auf Vergabe einer Gläubiger-Identifikationsnummer kann ausschließlich über die Internet-Seite der Deutschen Bundesbank (www.glaeubiger-id.bundesbank.de) gestellt werden (Antragstellung). Eine Antragstellung auf schriftlichem oder telekommunikativem Wege ist nicht möglich.
- Die Antragstellung kann unmittelbar durch den Antragsteller selbst oder durch einen entsprechend Bevollmächtigten erfolgen (z. B. durch eine Mitarbeiterin/einen Mitarbeiter des Antragstellers, durch den kontoführenden Zahlungsdienstleister des Antragstellers oder durch einen Konzern für seine Tochtergesellschaften).
- Jeder Antragsteller kann nur eine Gläubiger-Identifikationsnummer beantragen. Sofern mehrere Gläubiger-Identifikationsnummern beantragt werden, wird nur der zuerst gestellte Antrag beachtet.
2 Verfahren der Antragstellung
- Auf der Internet-Seite der Deutschen Bundesbank (www.glaeubiger-id.bundesbank.de) wird das Antragsformular zur Verfügung gestellt. Durch die Eingabe der abgefragten Daten und deren Freischaltung wird der Prozess der Antragstellung initiiert.
- Die Übertragung der Daten in das System der Deutschen Bundesbank erfolgt unter Nutzung einer gesicherten Verbindung (https). Die weitere Kommunikation mit dem Antragsteller bzw. dem Bevollmächtigten im Rahmen der Antragstellung und die Mitteilung der Gläubiger-Identifikationsnummer erfolgt ausschließlich per E-Mail. Hierzu ist bei Antragstellung eine E-Mail-Adresse anzugeben. Sofern die angegebene E-Mail-Adresse nicht existiert oder die Zustellung von Mitteilungen an diese E-Mail-Adresse technisch nicht möglich ist, kann das Antragsverfahren nicht durchgeführt werden; die Antragsdaten werden gelöscht.
- In einem nächsten Schritt wird der Antragsteller bzw. der Bevollmächtigte per E-Mail aufgefordert, die Antragsdaten zur weiteren Verarbeitung freizuschalten. Sofern die Freischaltung nicht innerhalb von 10 Kalendertagen nach Antragstellung erfolgt, werden die Antragsdaten gelöscht und das Antragsverfahren beendet.
- Nach erfolgter Freischaltung der Antragsdaten wird die Gläubiger-Identifikationsnummer mit einem Mitteilungsschreiben per E-Mail an die angegebene E-Mail-Adresse versandt. Dieses Mitteilungsschreiben ist dem kontoführenden Zahlungsdienstleister des Antragstellers, mit dem dieser einen Inkassovertrag über den Einzug von Lastschriften auf Basis der Verfahrensregeln des EPC für das SEPA-Lastschriftverfahren abschließt, vorzulegen.
3 Änderung der Antragsdaten
- Sofern sich Änderungen in der Person des Antragstellers ergeben, ist eine neue Gläubiger-Identifikationsnummer zu beantragen. Die bisherige Gläubiger-Identifikationsnummer ist schriftlich zur Löschung aufzugeben.
- In Abweichung zu Nr. 3.1 ist eine neue Gläubiger-Identifikationsnummer nicht zu beantragen, wenn sich die Änderungen in einem Wechsel des Namens, der Firma oder des Gesellschafterbestands erschöpfen oder ein identitätswahrender Rechtsformwechsel vorliegt.
Dasselbe gilt, wenn sich lediglich die inländische Geschäftsadresse oder die Daten zur Ansprechperson ändern.
Der Antragsteller hat jedoch auf Verlangen der Deutschen Bundesbank oder seines kontoführenden Zahlungsdienstleisters den Nachweis zu erbringen, dass durch die Änderungen seine Identität im Übrigen gewahrt bleibt.
- Wird ein Geschäft als Ganzes auf einen neuen Rechtsträger übertragen, ist in Abweichung zu Nr. 3.1 die Gläubiger-Identifikationsnummer des aufnehmenden Unternehmens zu verwenden. Die bisherige Gläubiger-Identifikationsnummer ist schriftlich zur Löschung aufzugeben.
4 Entgelte
- Die Vergabe und Verwaltung der Gläubiger-Identifikationsnummer erfolgt entgeltfrei.
Stand: 21.05.2012
Datenschutzhinweis
Die von Ihnen erhobenen personenbezogenen Daten werden von der Deutschen Bundesbank (Wilhelm-Epstein-Straße 14, 60431 Frankfurt am Main, Tel.: 069 9566-0, E-Mail: info@bundesbank.de) zum Zweck der Vergabe und Verwaltung der Gläubiger-Identifikationsnummer im SEPA-Lastschriftverfahren unter Beachtung der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen verarbeitet.
Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt auf der Grundlage der EU-Verordnung Nr. 260/2012 zur Festlegung der technischen Vorschriften und der Geschäftsanforderungen für Überweisungen und Lastschriften in Euro ("SEPA-Verordnung") in Verbindung mit Art. 6 (1) Buchstabe e der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), § 3 des Bundesdatenschutzgesetzes und § 3 des Bundesbankgesetzes.
Die personenbezogenen Daten werden gelöscht, wenn sie für die Zwecke, für die sie erhoben wurden, nicht mehr notwendig sind.
Eine Weitergabe an Dritte findet nicht statt.
Die Datenschutzbeauftragte der Deutschen Bundesbank erreichen Sie
- unter der E-Mail-Adresse datenschutz@bundesbank.de
- telefonisch unter der Rufnummer 069 9566-32 369
- postalisch unter der Anschrift Deutsche Bundesbank, Datenschutzbeauftragte, Postfach 10 06 02, 60006 Frankfurt am Main.
Als betroffene Person haben Sie insbesondere das Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO), das Recht auf Berichtigung unrichtiger personenbezogener Daten (Art. 16 DSGVO) sowie das Recht auf Löschung (Art. 17 DSGVO). Auskünfte über diese oder etwaige weitere Betroffenenrechte erteilt Ihnen die Deutsche Bundesbank bzw. die Datenschutzbeauftragte der Deutschen Bundesbank. Diese erreichen Sie wie vorstehend beschrieben.
Sie haben das Recht, sich bei einer Aufsichtsbehörde zu beschweren (Art. 77 DSGVO). Die für die Deutsche Bundesbank zuständige Aufsichtsbehörde ist die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Graurheindorfer Str. 153, 53117 Bonn.